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Allgemeine Geschäftsbedingungen Rebel Meat GmbH

 

Stand März 2023

 

1.Geltungsbereich

 

1.1 Die AGB gelten für sämtliche entgeltlichen gegenwärtigen bzw. zukünftigen Lieferungen, Angebote, und sonstigen Leistungen die durch die Rebel Meat GmbH (nachfolgend kurz „Rebel Meat“) mit Sitz in der Beckmanngasse 16/3, 1140 Wien, Österreich erfolgen, in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung geltenden Fassung. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Vertragspartner (im Folgenden kurz „Kunde“ genannt) mit diesen AGB sowie mit den als integrierender Bestandteil dieser AGB geltenden Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.

 

1.2 Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit und Bestätigung durch einen Geschäftsführer und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Abweichenden Bedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich und zur Gänze widersprochen, es sei denn, deren Geltung wird von uns schriftlich zugestimmt.


1.3 Diese AGB gelten uneingeschränkt für Unternehmer im Sinne von §2 UStG, §1 KSchG oder §1 bis 3 UGB, für Verbraucher im Sinne von §1 KSchG nur insoweit, als sie nicht zwingend anzuwendenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

 

​2.Vertragsschluss

 

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, zudem behält sich Rebel Meat das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Technische bzw. konstruktionsbedingte Änderungen sowie optische Modifikationen wie Form und Farbe unserer Produkte, aus welchem Grund auch immer, im für den Kunden zumutbaren Bereich, bleiben vorbehalten. Dies trifft auch bei Geltendmachung von jeglichen Gewährleistungsansprüchen zu. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Rebel Meat GmbH oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande. 


2.2 Die Geltungsdauer von Angeboten ist im als Angebot deklarierten Schreiben abgebildet.

 

2.3 Rebel Meat ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen.

 

2.4 Bestellungen und Nachrichten gehen Rebel Meat nur während der normalen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Österreich) zu. Außerhalb dieser Zeiten einlangende Nachrichten gelten erst am nächsten Werktag als zugegangen.

 

3.Preise

 

3.1 Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, als Tagesnettopreise „frei Haus“ und richten sich grundsätzlich nach unserer aktuellen Preisliste. Falls bei Lieferungen außerhalb Österreichs zusätzlich Aus- und Einfuhrabgaben anfallen, werden diese in Rechnung gestellt. Preise sind in der Euro angegeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3.2 Wir behalten uns das Recht vor unsere Preise jederzeit zu ändern, jedoch sind alle offenen Rechnungen von einer etwaigen Preisänderung ausgeschlossen. Preiskorrekturen aufgrund von Kalkulationsirrtümern oder Tippfehlern sind von dieser Regelung ausgeschlossen, und somit jederzeit auch auf offene Rechnungen anwendbar. 

 

3.3 Preisänderungen auf Grund Wechselkursschwankungen oder technische Änderungen seitens unserer Lieferanten sind vorbehalten.

 

3.4 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Republik Österreich, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet, sofern der Kunde seinen ordentlichen Geschäftssitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Kunde hat uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz UID Nummer) bzw. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen, und Rebel Meat auf Anfrage seine Eigenschaft als Unternehmer glaubhaft nachzuweisen. Bei Geschäften innerhalb der EU fällt unter Nachweis der UID Nummer keine österreichische Umsatzsteuer an, der Kunde hat aber die jeweilige Umsatzsteuer seines Heimatstaates zu entrichten.

3.5 Sollten für Rebel Meat aufgrund mangelhafter oder unterbliebener Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer irgendwelche Aufwände entstehen, so trägt der Kunde sämtliche Aufwände im vollen Umfang.

 

4. Zahlungsbedingungen 

 

4.1 Fälligkeit

 

4.1.1 Sämtliche Rechnungen von Rebel Meat sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

4.1.2 Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Bei Konsumenten gilt die nachweisliche Erteilung des Überweisungsauftrages gilt für Kunden als fristwahrend. 

 

4.1.3 Jegliche Kosten, die z.B. durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung, oder aufgrund falsch übermittelter Daten seitens des Kunden entstehen, werden vom Kunden getragen.

 

4.2 Verzug

 

4.2.1 Bei Verzug von Kunden mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist Rebel Meat – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, die Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall haben Kunden die gelieferten Waren unverzüglich auf ihre Kosten an uns zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Entwertung, Abnützung, Entschädigung für eigene Transportspesen und anderes mehr bleibt Rebel Meat vorbehalten.

4.2.2 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist Rebel Meat berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

4.3 Verzugszinsen/Mahnspesen

 

4.3.1 Bei Zahlungsverzug durch den Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verrechnen, jedoch bleibt bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens eine Geltendmachung des tatsächlichen Schadens vorbehalten.

 

4.3.2 Sollte das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten werden bzw. gerät der Kunde in Verzug, oder wird über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt, werden alle offenen Forderungen sofort fällig, und eine etwaige Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig. In diesen Fällen sind wir darüber hinaus berechtigt, ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Werden diese Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen nicht bzw. nicht in angemessener Zeit erbracht, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.3.3 Mahnspesen und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe werden ab der 1. Mahnung verrechnet. Nach erfolgloser 2. Mahnung erfolgt die Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro, den Kreditschutzverband oder einen Rechtsanwalt. Kunden verpflichten sich, bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen, Rebel Meat alle zur zweckentsprechenden Verfolgung der Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind € 5,00 und weiters für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen € 25,00 von Kunden zu ersetzen. Darüber hinaus sind jeweils die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und im Verhältnis zur Forderung angemessenen Kosten des Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden Verordnung für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.

Gegenüber Unternehmern wird jedenfalls der gesetzliche Pauschalbetrag von € 40,00 für die Entschädigung etwaiger Betreibungskosten von Rebel Meat eingefordert; eine darüber hinausgehende Entschädigung behalten wir uns nach den Umständen des Einzelfalles vor.

 

4.4 Aufrechnung

 

Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, außer bei expliziter schriftlicher Vereinbarung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.

 

5. Unberechtigter Abzug

 

Bei unberechtigtem Abzug von Skonti, Versandkosten oder sonstigen Beträgen durch Kunden wird dieser ausständige Betrag von Rebel Meat auf Kosten des Kunden eingefordert.

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5. Lieferung, Lieferzeiten und Verzug


 

5.1 Die Versandkosten richten sich nach Versandart, Versandziel, und dem Gewicht der zu versendenden Ware. Die Lieferung erfolgt frei Haus auf Rechnung und auf Gefahr von Rebel Meat, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. 

5.2 Rebel Meat steht es frei, die Art der Waren-Versendung und des Transportmittels auszuwählen. Die Versendungsart gilt von Kunden als genehmigt. Die Wahl der Versandart erfolgt im Rahmen der gängigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen mit Bedachtnahme der Wirtschaftlichkeit. 

 

5.3 Angegebene Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der termintreuen Lieferung durch unsere Lieferanten, ausgewiesene Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der termintreuen Zustellung durch den gewählten Zustelldienst. Angaben über sämtliche Lieferfristen sind daher unverbindlich, eine Lieferung erfolgt aber jedenfalls innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Lieferfrist. Sollten nach einer Bestellung Verzögerungen im unzumutbaren Bereich auftreten, wird der Kunde darüber rechtzeitig informiert und hat jederzeit vor Auslieferung das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Falle von Nichtverfügbarkeit eines Produktes wird der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden dieses Umstandes informiert, etwaig erbrachte Vorleistungen werden unverzüglich rückerstattet. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiters die rechtzeitige und ordnungsgemäße Vertragserfüllung des Kunden voraus. Wir behalten uns die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.

 

6.4 Im Falle, dass der Kunde in Annahmeverzug gerät oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt den uns dadurch entstehenden Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen. Unter der Voraussetzung des Annahmeverzuges bzw. Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung der Kaufsache auf den Kunden über.
 

6.5 Rechnungen werden elektronisch per E-Mail an die angegebene Email Adresse übermittelt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von Rebel Meat.

  1. Gefahrenübergang und Gewährleistung

 

6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung durch den Zustelldienst bzw. das Transportunternehmen an den Kunden rechtsgültig zugestellt wurde; bzw. sobald der Kunde die Ware von Rebel Meat selbst abgeholt hat.

 

6.2 Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrenübergang der Ware bzw. der sonstigen Leistung. Der Kunde hat die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und hat offensichtliche Mängel der Ware bzw. der sonstigen Leistung unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. der sonstigen Leistung und noch vor Weiterveräußerung oder Benutzung, bei sonstigem Verlust aller ihm (bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mängel) zustehender Ansprüche, insbesondere auch Mangelfolgeschäden, spätestens innerhalb eines Tages schriftlich per Email (operations@rebelmeat.com) anzuzeigen. Zur Fristenwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware bzw. die sonstige Leistung als einwandfrei und genehmigt, und eine Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wird ausgeschlossen. In jedem Falle trifft den Kunden die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.

 

6.3 Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungsansprüche richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Gesetzesgrundlage, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Unberührt von dieser Frist bleibt der Gewährleistungsausschluss nach Punkt 6.2., im Falle, dass der Mangel durch den Kunden nicht rechtzeitig angezeigt wurde.

 

6.4 Die Form der Gewährleistung (Nachbesserung oder Nacherfüllung) obliegt im Ermessen von Rebel Meat. Jegliche Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht an Dritte abtretbar. Des Weiteren beschränkt sich die Gewährleistung auf den Wert der Kaufsache.

 

6.7 Ein möglicher Schadenersatz beschränkt sich jedenfalls auf den Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Kaufsache.

 

6.8 Als zugesicherte Eigenschaften der Ware sind nur solche Eigenschaften zu werten, die Rebel Meat ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat. Sortimentsänderungen behalten wir uns vor, sie stellen keinen Mangel dar. 

 

6.9 Kunden sind selbst dafür verantwortlich die Ware ordnungsgemäß zu behandeln und zu lagern. Dies umfasst unter anderem die Lager- und Aufbewahrungserfordernisse, die auf der Verpackung ersichtlich sind. Rebel Meat trägt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die auf eine mangelhafte und/oder fehlerhafte Lagerung oder Hantierung der Ware durch Kunden oder von ihnen bestimmten Dritten, zurückzuführen sind.

6.10 Jeglicher Gewährleistungsanspruch erlischt in jedem Fall, wenn an der Kaufsache Veränderungen jeglicher durch den Kunden oder durch Dritte vorgenommen werden.

Bei Warenrücksendungen, aus welchem Grund auch immer, ist die Ware so zu verpacken, dass keine Transportschäden zu erwarten sind. Sämtliche anfallende Kosten sowie das Risiko der Rücksendung trägt der Kunde. Unfrei aufgegebene Rücksendungen werden von uns ausdrücklich nicht entgegengenommen.

 

7. Haftungsbeschränkungen

 

7.1 Sofern nachstehend nicht anders geregelt, sind sämtliche weitergehende Ansprüche des Kunden, aus welchen Rechtsgründen auch immer, ausgeschlossen. Dies gilt für jegliche Schäden an der Kaufsache, für jegliche Schäden die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, insbesondere für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden, sowie für Personenschäden jeglicher Art bis einschließlich des Ablebens. 

 

7.2 Rebel Meat  haftet ausdrücklich nur für Schäden, die auf Grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Rebel Meat entstanden sind. 

 

7.3 Unsere Haftung beschränkt sich bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen wesentlicher Vertragspflichten auf bei Vertragsabschluss für Rebel Meat vorhersehbare, vertragstypische Schäden, mit denen vernünftigerweise zu rechnen ist. Dies gilt auch im Falle von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art. Bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten, sowie bei leicht Fahrlässigen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung jedoch ausgeschlossen. Ist die Haftung uns gegenüber beschränkt bzw. ausgeschlossen, so gilt dies auch gegenüber unseren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

 

7.4 Da es uns unmöglich ist die Behandlung, Verwendung, Handhabung oder Bedienung unserer Waren bzw. sonstigen Leistungen zu beeinflussen oder zu kontrollieren, schließen wir jede Haftung für Schäden jeglicher Art aus, die auf Grund unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Handhabung oder Bedienung durch unsere Waren bzw. sonstigen Leistungen entstehen. Dies gilt sowohl für den Primärschaden, als auch für jegliche Folgeschäden.

 

7.5 Die maximale Haftung beschränkt sich unter allen Umständen auf höchstens dem tatsächlich vom Kunden für die Kaufsache bezahlten Entgelt, wobei die Beweislast ausdrücklich dem Kunden obliegt.

   8. Nutzung von Immaterialgütern & Merchandise

 

8.1 Rebel Meat stellt Kunden diverse Immaterialgüter wie Logos, Fotomaterial, Texte etc. in digitaler Form zur Verfügung. Weiters kann Rebel Meat nach eigenem Ermessen Merchandise Material in physischer Form zur Verfügung stellen.

 

8.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Immaterialgüter und Merchandise Materialien dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

8.3 Der Kunde wird diese Immaterialgüter und Merchandisematerialien ausschließlich zweckdienlich zur Bewerbung von Rebel Meat Produkten einsetzen und diese insbesondere nicht in Verbindung mit anderen Fleischprodukten einsetzen.

 

8.4 Sofern der Kunde keine aufrechte Geschäftsbeziehung mehr mit Rebel Meat hat, endet auch die Erlaubnis zur Verwendung der Immaterialgüter. Noch vorhandene Merchandisematerialien müssen an Rebel Meat zurückgegeben werden. 

 

    9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1 Für diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Rebel Meat und dem Kunden gilt ausschließlich Österreichisches Recht als vereinbart, sofern dies keinen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen die sich auf dieses beziehen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
 

9.2 Als Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus dem Vertrag einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens und ihrer Vor- und Nachwirkungen gilt das zuständige Gericht der Bundeshauptstadt Wien als vereinbart. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen des Kunden ist in jedem Fall der registrierte Geschäftssitz von Rebel Meat.

 

10. Datenschutz


10.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rebel Meat die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetze speichert, verarbeitet, und für eigene Marketingzwecke auswertet.

10.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, oder Löschung seiner gespeicherten Daten, wobei der Kunde die Identität zweifelsfrei nachzuweisen hat.

10.3 Es wird hiermit versichert, dass Rebel Meat die gespeicherten personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung von Geschäftsfällen und für eigene Marketingzwecke verwendet, und nicht an Dritte weitergibt. Ausgenommen hiervon sind Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen, die zur ordentlichen Geschäftsabwicklung personenbezogene Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

10.4 Eine Haftung für den Verlust von gespeicherten personenbezogenen Daten ist ausgeschlossen, sofern der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Rebel Meat verursacht wurde.

   11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden, oder Lücken auftreten, so wird hierdurch die Gültigkeit bzw. Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Lücken werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die, sofern rechtlich zulässig, den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erfüllen. Es wird eine angemessene Bestimmung angestrebt, die dem Willen beider Vertragspartner und dem Sinn und Zweck des betreffenden Vertrags am nächsten kommt.

11.2 Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt seine Ansprüche aus einem Vertrag mit Rebel Meat an Dritte abzutreten.

11.3 Wir behalten uns das Recht vor unsere AGB jederzeit zu ändern, jedoch gelten die geänderten AGB nur für Geschäftsfälle die nach Inkrafttreten der geänderten AGB zustande kommen. Bestehende Geschäftsfälle bleiben von einer etwaigen Änderung der AGB unberührt.

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